Leistungen der Pflegekasse

Anspruch auf Leistungen von der Pflegekasse

Jeder Pflegebedürftige, der in Pflegegrad 2–5 eingestuft ist, hat einen Anspruch auf Tages- und Nachtpflege.

Pflegegrad

Leistungen für Tages- und Nachtpflege

2

689 €

3

1.298 €

4

1.612 €

5

1.995 €

Diese Leistungen sind ausschließlich für die Tages- und Nachtpflege und für Transportkosten zu der Einrichtung und wieder nach Hause bestimmt. Grundpflege, wie Waschen und Duschen, die durch ambulante Pflegedienste geleistet wird, wird extra abgerechnet.

Darüber hinaus bekommt jeder Pflegebedürftige von Pflegegrad 1–5 zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI in Höhe von 125 €. Diese Leistung wird nur über eingereichte Rechnungen erstattet. Es ist auch möglich über diesen Betrag Unterkunft- und Verpflegungsentgelte abzurechnen.

Sprechen Sie uns an, wir sind gerne bei Beratungen zur Refinanzierung der Betreuung behilflich!